Deine Fahrausbildung bei Grützner
– die faire Fahrschule

Egal ob Führerschein Klasse B, A oder BE – Grützner begleitet dich seit 1962 in Oberhausen und Duisburg auf dem Weg zur Fahrprüfung. Vereinbare deinen ersten Termin noch heute und starte deine Fahrausbildung bei der fairen Fahrschule Grützner.

Klasse B PKW

Bereit für den Weg in die Freiheit? Möchtest du deine erste Fahrerlaubnis erlangen? Hier findest du alle relevanten Informationen für Dich zusammengestellt.

Ausbildung

Theorie Unterricht:
14 x 90 Minuten

Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf

Pflichtstunden:
5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt

Prüfungen:
Theorieprüfung und Praxisprüfung
Voraussetzungen

Einschluss:
L, AM

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
Nein

WEITERE INFOS KLASSE B PKW

Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:

  • gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
  • dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
  • verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
    • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Klasse A Motorrad

Bereit für das Abenteuer mit Klasse A? Hier erwartet dich jede Menge Spaß, Action und Adrenalin. Denk jedoch stets an die Sicherheit anderer, um unangenehme Situationen zu vermeiden. Lass uns in den Fahrstunden alles Weitere ausführlich besprechen. Hier findest du alle Informationen kompakt zusammengefasst.

Ausbildung

Theorie Unterricht:
16 x 90 Minuten (bei Ersterwerb), 10 x 90 Minuten (bei Erweiterung)

Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf

Pflichtstunden:
5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt

Prüfungen:
Theorieprüfung und Praxisprüfung

Einschluss:
A2, A1, AM

Mindestalter:
• 24 Jahre
• 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
• 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

Vorbesitz erforderlich:
Nein

WEITERE INFOS KLASSE A

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Klasse BE Anhänger

Du möchtest einen Anhänger ziehen, aber das Gewicht bereitet Probleme? Wenn dein Wohnwagen zu schwer für deine Fahrerlaubnis ist, bieten wir die passende Lösung: B96 oder Klasse BE.

Ausbildung

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei Ausbildung der Klasse BF17

Vorbesitz erforderlich:
Klasse B

Ausbildung

Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf

Sonderfahrten:
3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt

Prüfungen:
Praxisprüfung

WEITERE INFOS KLASSE BE

Wozu berechtigt die Klasse BE

Sie dürfen mit diesem Führerschein der Klasse BE eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger führen, deren zulässige Gesamtmasse jeweils 3.500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei Ausbildung der Klasse BF17

Vorbesitz erforderlich:
Klasse B

Ausbildung

Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf

Sonderfahrten:
3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt

Prüfungen:
Praxisprüfung

Schon gewusst?

Nicht immer benötigen Sie die Klasse BE!
Mit der Schlüsselzahl B96, dürfen Sie eine Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 4250kg nicht übersteigt führen.