Ausbildung
Theorie Unterricht:
jeweils 90 Minuten
Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Sonderfahrten:
Bei Direkteinstieg für Klasse A1, A2 und A
Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten
Prüfungen:
Theorieprüfung und Praxisprüfung
Deine „Aufstiegsmöglichkeiten“ A1, A2, A
Wer den Führerschein der Klasse A1 hat, kann nach 2 Jahren eine praktische Prüfung (Aufstiegsprüfung) zur Klasse A2 ablegen ohne theoretische Ausbildung und Prüfung. Nach 2 Jahren Klasse A2 ist der gleiche Aufstieg in die leistungsoffene Klasse A möglich.
Motorradfahren mit dem Autoführerschein Klasse B196
Wenn Du den Führerschein der Klasse B hast, kannst Du nach einer Schulung Krafträder der Klasse A1 fahren – ohne TÜV Prüfung!
Alle Infos zu Deiner Ausbildung:
Mofa
- 6x Theorieunterricht
- 90 Minuten Fahrunterricht
- Theorie Prüfung TÜV
Klasse AM Roller bis 50 cm³
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum: max. 50 cm³
- Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h
- Leistung: max. 4 kW
- Mindestalter: 15 Jahre
- Theorieunterricht: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifisch
Klasse A1 Leichtkrafträder
- Hubraum max.: 125 cm³
- Leistung max.: 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht: max. 0,1 kW/kg
- Mindestalter: 16 Jahre
- AM wird miterteilt
- Theorieunterricht: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifisch
Klasse A2 Motorräder
- Hubraum: ohne Begrenzung
- Leistung max.: 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Mindestalter: 18 Jahre
- AM und A1 werden miterteilt
- Bei zweijährigem Vorbesitz A1 nur praktische Prüfung erforderlich
- Theorieunterricht: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifisch
- Theorie bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifisch
Klasse A Motorräder
- BbH: über 45 km/h
- Mindestalter: 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz A2
- Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
- AM, A1 und A2 werden miterteilt
- Bei zweijährigem Vorbesitz A2 nur praktische Prüfung erforderlich
- Theorieunterricht: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifisch
- Theorie bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifisch
Motorradfahren mit dem Autoführerschein Klasse B196
- Mindestalter: 25 Jahre
- Mindestens: 5 Jahre Besitz Klasse B
Fahrerschulung erforderlich:
- 4 Doppelstunden theoretischer Unterricht (Motorradspezifische Themen)
- 5 Doppelstunden fahrpraktische Übungen (mindestens)
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
- Leichtkrafträder: (auch mit Beiwagen)
- Hubraum: max. 125 cm³
- Leistung: max. 11 kW
- Verhältnis: Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
DEINE FAHRLEHRER/-INNEN
RALF
Liebt alles was fährt und Motoren hat. Mit viel Erfahrung, Geduld und Empathie bringt er dich sicher an dein Ziel.
NINA
Die gute Seele in der Fahrschule. Sie kümmert sich mit viel Herz und Engagement um Deine Ausbildung.
Leidenschaftlicher Rockabilly. Bei ihm lernt ihr alles – nur nicht normal. Spass, Fairness und Erfolg garantiert!